Euronormen Euro 1 bis Euro 6 im Überblick

Euronormen Euro 1 bis Euro 6 im Überblick

Die Euronormen Euro 1 bis Euro 6 beschreiben, wie viel ein Fahrzeug an Schadstoffen ausstoßen darf. Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind sie vor allem dann wichtig, wenn es um die Einfahrt in eine Umweltzone geht oder um die Frage, welche Feinstaubplakette ein Fahrzeug erhält. In Deutschland gilt dabei für alle aktuellen Umweltzonen die grüne Feinstaubplakette, also die Schadstoffgruppe 4. Die Einordnung eines Fahrzeugs in eine Euronorm hilft Ihnen deshalb nicht nur beim Kauf, sondern auch im Alltag bei der Nutzung in Städten.

Was die Euronormen bedeuten

Die Abgasnormen Euro 1 bis Euro 6 sind europäische Vorgaben für Kraftfahrzeuge. Sie legen fest, welche Grenzwerte ein Fahrzeug bei bestimmten Schadstoffen einhalten muss. Je höher die Euro-Norm, desto strenger sind die Anforderungen. Das Ziel ist, die Emissionen von Pkw, Nutzfahrzeugen und anderen Fahrzeugen schrittweise zu senken. Für Sie ist wichtig, dass die Euronorm nicht nur ein technischer Wert ist, sondern auch praktische Folgen haben kann, etwa bei Umweltzonen oder beim Fahrzeugkauf.

Die Euronorm sagt jedoch nicht alles über den tatsächlichen Verbrauch oder die gesamte Umweltwirkung eines Fahrzeugs aus. Sie ist ein standardisierter Wert, der die Abgasgrenzwerte für die Typgenehmigung beschreibt. Dennoch ist sie ein zentraler Anhaltspunkt, um die Einstufung eines Fahrzeugs schnell einzuordnen.

Euro 1 bis Euro 6 im Überblick

Die Entwicklung der Euronormen zeigt, wie sich die Abgasgrenzwerte im Laufe der Zeit verschärft haben. Euro 1 war der erste wichtige europäische Standard für Pkw. Danach folgten weitere Stufen mit jeweils strengeren Vorgaben. Euro 6 ist heute die modernste der hier genannten Normen und steht für besonders niedrige Emissionsgrenzwerte im Vergleich zu älteren Standards.

  • Euro 1, frühe europäische Abgasnorm mit ersten verbindlichen Grenzwerten
  • Euro 2, verschärfte Anforderungen gegenüber Euro 1
  • Euro 3, weitere Senkung der zulässigen Schadstoffemissionen
  • Euro 4, nochmals strengere Grenzwerte als bei Euro 3
  • Euro 5, hohe Anforderungen an die Abgasreinigung
  • Euro 6, aktuell sehr strenge europäische Norm für viele Fahrzeuge

Für Umweltzonen in Deutschland ist vor allem die Zuordnung zur Feinstaubplakette entscheidend. Dabei gilt, dass alle aktuellen deutschen Umweltzonen die grüne Feinstaubplakette verlangen. Fahrzeuge, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, dürfen diese Zonen nicht befahren. Weitere Informationen zu den Regeln in deutschen Städten finden Sie auch unter Umweltzonen.

Wie Sie Ihre Euronorm erkennen

Die einfachste Möglichkeit, die Emissionsklasse Ihres Fahrzeugs zu prüfen, ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die relevante Emissionsschlüsselnummer steht dort im Feld 14.1. Anhand dieser Angabe lässt sich feststellen, welcher Euro-Norm das Fahrzeug zugeordnet ist. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie wissen möchten, ob Sie eine grüne Plakette erhalten oder ob Sie vor einer Fahrt in eine Umweltzone noch nachsehen müssen.

Auch bei einem gebrauchten Fahrzeug lohnt sich ein genauer Blick in die Fahrzeugpapiere. Die Euro-Norm ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, doch die Angabe in den Papieren schafft Klarheit. Wenn Sie sich unsicher sind, kann auch die Zuordnung über die Schlüsselnummern oder ein Blick in die Unterlagen des Herstellers helfen.

Wichtig ist außerdem: Die grüne Plakette ist unbefristet gültig und fahrzeuggebunden. Sie gilt also für das jeweilige Fahrzeug und muss nicht regelmäßig erneuert werden, solange sie lesbar bleibt und zum Fahrzeug gehört.

Welche Fahrzeuge die grüne Plakette erhalten

Für die Einfahrt in Umweltzonen ist die grüne Feinstaubplakette erforderlich. Benziner mit geregeltem Katalysator, also ab Euro 1 und besser, erhalten die grüne Plakette. Bei Dieselfahrzeugen gilt: Diesel ab Euro 4 erhalten die grüne Plakette, ebenso Diesel ab Euro 3, wenn sie mit Partikelfilter ausgestattet sind. Die Plakette zeigt damit nicht nur die formale Schadstoffgruppe, sondern ist auch ein praktischer Nachweis für die Berechtigung zur Fahrt in Umweltzonen.

Die Einteilung der Plaketten ist klar geregelt: Schadstoffgruppe 1 entspricht keiner Plakette, Schadstoffgruppe 2 der roten Plakette, Schadstoffgruppe 3 der gelben Plakette und Schadstoffgruppe 4 der grünen Plakette. Für aktuelle Umweltzonen ist nur die grüne Plakette relevant. Das macht die korrekte Zuordnung für ältere Fahrzeuge besonders wichtig.

Wenn Sie noch keine passende Plakette haben, können Sie sich über die Feinstaubplakette informieren oder die grüne Plakette direkt prüfen. So vermeiden Sie unnötige Fehler bei der Einfahrt in Umweltzonen.

Was bei Fahrten in Umweltzonen zu beachten ist

Ob Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren dürfen, hängt nicht nur von der Euronorm ab, sondern von der kommunalen Verordnung vor Ort. Maßgeblich ist also die jeweilige Regelung der Stadt oder Gemeinde. Die Daten zu den Umweltzonen werden vom Umweltbundesamt, kurz UBA, bereitgestellt. Wenn Sie eine Fahrt planen, sollten Sie daher immer prüfen, ob Ihr Fahrzeug die erforderliche grüne Plakette trägt.

Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Deshalb ist es sinnvoll, die eigene Einstufung rechtzeitig zu klären, besonders bei älteren Fahrzeugen oder bei einem Fahrzeugwechsel. Das gilt auch dann, wenn Sie nur gelegentlich in eine betroffene Stadt fahren.

Eine Übersicht über die rechtlichen und praktischen Grundlagen finden Sie auch in unserem Bereich zu welche Plakette. Dort können Sie besser einschätzen, welche Plakette zu Ihrem Fahrzeug passt und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Euro-Norm und Feinstaubplakette?

Die Euro-Norm beschreibt die Abgasgrenzwerte eines Fahrzeugs. Die Feinstaubplakette zeigt an, in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug eingestuft wird. Für Umweltzonen ist die Plakette maßgeblich, nicht die Euro-Norm allein.

Wo finde ich die Euro-Norm meines Fahrzeugs?

Sie finden die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Über diese Angabe lässt sich die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs bestimmen.

Kann ich mit einer gelben oder roten Plakette in eine Umweltzone fahren?

Nein, in aktuellen deutschen Umweltzonen ist die grüne Feinstaubplakette erforderlich. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette dürfen diese Zonen nicht befahren.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Verbindlich ist stets die jeweilige kommunale Verordnung der Umweltzone.