Diesel und die grüne Plakette: was gilt?

Diesel und die grüne Plakette: was gilt?

Für Diesel in deutschen Umweltzonen gilt eine klare Regel, in der Praxis zählt die grüne Feinstaubplakette. Wer mit dem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren möchte, braucht in allen aktuellen deutschen Umweltzonen die grüne Plakette, also die Schadstoffgruppe 4. Ob ein Diesel diese Plakette bekommt, hängt von seiner Abgasnorm und gegebenenfalls von einem Partikelfilter ab. Die maßgebliche Grundlage ist dabei die jeweilige kommunale Verordnung, die Daten zu den Zonen werden vom Umweltbundesamt erfasst.

Was die grüne Plakette bedeutet

Die Feinstaubplakette ordnet Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen ein. Gruppe 1 bedeutet keine Plakette, Gruppe 2 die rote Plakette, Gruppe 3 die gelbe Plakette und Gruppe 4 die grüne Plakette. Nur die grüne Plakette berechtigt in den aktuellen deutschen Umweltzonen zum Einfahren. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel, Benziner oder ein anderes Fahrzeug handelt, sofern die jeweiligen lokalen Vorgaben erfüllt sind.

Die grüne Plakette ist unbefristet gültig und fahrzeuggebunden. Sie bleibt also für das Fahrzeug gültig, für das sie ausgestellt wurde, solange sich die relevanten Fahrzeugdaten nicht ändern. Wer ein anderes Fahrzeug nutzt, benötigt dessen eigene Plakette. Einen Überblick über die Grundlagen der Kennzeichnung finden Sie auch unter Feinstaubplakette.

Wann ein Diesel die grüne Plakette bekommt

Für Diesel gilt als wichtiger Richtwert: Fahrzeuge ab Euro 4 erhalten die grüne Plakette. Auch Diesel der Abgasnorm Euro 3 können die grüne Plakette bekommen, wenn sie mit Partikelfilter ausgestattet sind. Das ist der zentrale Punkt für viele Halterinnen und Halter, die unsicher sind, ob ihr Fahrzeug in eine Umweltzone darf.

Entscheidend ist dabei nicht nur das Baujahr, sondern die tatsächliche Emissionsschlüsselnummer. Sie finden diese in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Diese Angabe ist wichtig, weil sie die Zuordnung zur Schadstoffgruppe ermöglicht. Wenn Sie die Unterlagen zur Hand haben, können Sie die Einstufung direkt prüfen, bevor Sie in eine Umweltzone fahren.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Plakette für Ihr Fahrzeug infrage kommt, hilft Ihnen die Übersicht unter Welche Plakette weiter.

Welche Rolle die Umweltzone spielt

Umweltzonen sind innerstädtische Bereiche, in denen die Einfahrt für Fahrzeuge mit zu hoher Schadstoffbelastung beschränkt werden kann. Für die aktuelle Lage in Deutschland ist wichtig: In allen aktuellen deutschen Umweltzonen wird die grüne Feinstaubplakette verlangt. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus der jeweiligen kommunalen Verordnung vor Ort. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich vor einer Fahrt über die örtlichen Regeln zu informieren.

Die Zonendaten stammen vom Umweltbundesamt, doch die konkrete Anordnung und Geltung werden kommunal geregelt. Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur auf allgemeine Informationen verlassen sollten, sondern immer prüfen, ob Ihr Fahrzeug in der jeweiligen Zone zugelassen ist. Eine gute Orientierung bietet die Übersicht zu den Umweltzonen unter Umweltzonen.

So prüfen Sie die Einstufung Ihres Diesels

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Diesel die grüne Plakette erhält, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Prüfen Sie zunächst die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Vergleichen Sie dann die Einstufung mit der geltenden Regel für Diesel, also Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter. Stimmen die Angaben überein, ist die grüne Plakette in der Regel möglich.

  • Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 prüfen
  • Abgasnorm des Diesels feststellen
  • Bei Euro 3 nach Partikelfilter fragen
  • Nur mit gültiger grüner Plakette in Umweltzonen fahren

Wenn Sie die Plakette noch nicht haben, können Sie sie auch direkt im Zusammenhang mit den Fahrzeugdaten beantragen. Informationen dazu finden Sie unter Grüne Plakette.

Was bei Verstößen droht

Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt 100 Euro. Entscheidend ist daher nicht nur, ob Ihr Diesel technisch geeignet ist, sondern auch, ob die Plakette tatsächlich vorhanden und gültig ist. Da die grüne Plakette fahrzeuggebunden ist, sollten Sie sie bei Fahrzeugwechsel oder nach einer neuen Zulassung immer erneut prüfen.

Für viele Fahrerinnen und Fahrer ist es deshalb sinnvoll, die Plakette frühzeitig zu besorgen und im Fahrzeug bereitzuhalten. So vermeiden Sie unnötige Probleme bei einer Kontrolle. Hinweise zu Sanktionen finden Sie auch unter Bußgeld Umweltzone.

Häufige Fragen

Bekommen alle Diesel die grüne Plakette?

Nein. Ein Diesel erhält die grüne Plakette in der Regel ab Euro 4. Auch Diesel der Abgasnorm Euro 3 können die grüne Plakette bekommen, wenn ein Partikelfilter verbaut ist. Entscheidend ist die Einstufung in der Zulassungsbescheinigung.

Wo finde ich die Emissionsschlüsselnummer?

Die Emissionsschlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Diese Angabe ist wichtig, um die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs korrekt zu bestimmen.

Ist die grüne Plakette zeitlich befristet?

Nein. Die grüne Plakette ist unbefristet gültig, sie ist aber fahrzeuggebunden. Wenn Sie ein anderes Fahrzeug nutzen, braucht dieses eine eigene passende Plakette.

Anzeige

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Verbindlich ist stets die jeweilige kommunale Verordnung der Umweltzone.