Bußgeld in der Umweltzone: Strafe ohne Plakette
Wer mit dem Auto in eine Umweltzone fährt, braucht eine gültige Feinstaubplakette. In allen aktuellen deutschen Umweltzonen ist ausschließlich die grüne Plakette erlaubt, also die Schadstoffgruppe 4. Fahren Sie ohne passende Plakette in eine Zone, kann ein Bußgeld von 100 Euro fällig werden. Entscheidend ist dabei immer die jeweilige kommunale Verordnung, die sich an den Vorgaben der Städte und Gemeinden orientiert.
Was in der Umweltzone gilt
Die Umweltzonen in Deutschland dienen dazu, die Einfahrt von Fahrzeugen nach ihrer Schadstoffklasse zu regeln. Grundlage für die Zonen ist das Umweltbundesamt, die konkrete Ausgestaltung legt jedoch die jeweilige Kommune fest. Für Sie heißt das: Ob und wie Sie eine Umweltzone befahren dürfen, hängt nicht nur vom Fahrzeugtyp ab, sondern auch davon, ob die richtige Plakette sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht ist.
Aktuell gilt in deutschen Umweltzonen nur die grüne Feinstaubplakette. Die anderen Schadstoffgruppen sind nicht ausreichend. Es gibt vier Gruppen: Gruppe 1 ohne Plakette, Gruppe 2 mit roter Plakette, Gruppe 3 mit gelber Plakette und Gruppe 4 mit grüner Plakette. Nur die grüne Plakette berechtigt zur Einfahrt in die bestehenden Umweltzonen.
Wann Ihr Fahrzeug die grüne Plakette bekommt
Ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette erhält, richtet sich nach der Motorart und der Emissionsklasse. Benziner mit geregeltem Katalysator, also ab Euro 1 und besser, erhalten die grüne Plakette. Diesel erhalten die grüne Plakette ab Euro 4 oder bereits ab Euro 3, wenn ein Partikelfilter nachgerüstet oder ab Werk verbaut ist.
Die maßgebliche Angabe für die Einstufung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Dort steht die Emissionsschlüsselnummer, die bei der Zuordnung der Schadstoffgruppe hilft. Wenn Sie unsicher sind, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, können Sie die Einstufung vorab prüfen, bevor Sie eine Umweltzone befahren. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie auch unter welche Plakette.
Wie hoch das Bußgeld ohne Plakette ist
Wer in einer Umweltzone ohne gültige grüne Plakette unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt 100 Euro. Zusätzlich können weitere Folgen entstehen, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Einfahrt nicht erfüllt oder die Plakette nicht korrekt angebracht ist. Für Sie ist deshalb wichtig, dass die Plakette nicht nur vorhanden, sondern auch gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe klebt.
Die grüne Plakette ist unbefristet gültig und fahrzeuggebunden. Das bedeutet, sie bleibt dauerhaft gültig, solange sie zu diesem Fahrzeug gehört. Wird das Fahrzeug verkauft oder die Windschutzscheibe ersetzt, muss geprüft werden, ob eine neue Plakette erforderlich ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Seite Bußgeld Umweltzone.
Wann trotz Plakette ein Verstoß vorliegt
Eine vorhandene Plakette schützt nicht in jedem Fall vor einem Bußgeld. Wichtig ist, dass die Plakette zum Fahrzeug passt und korrekt angebracht ist. Auch wenn Ihr Wagen technisch berechtigt wäre, kann es problematisch werden, wenn die Plakette fehlt, unleserlich ist oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle sichtbar angebracht wurde.
- Die Plakette muss zur Schadstoffgruppe des Fahrzeugs passen.
- Sie muss gültig und dem Fahrzeug zugeordnet sein.
- Sie muss von außen gut erkennbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.
- Für Umweltzonen gilt derzeit nur die grüne Plakette.
Wenn Sie noch keine passende Plakette haben, sollten Sie diese rechtzeitig besorgen. Einen Überblick und Kaufmöglichkeiten finden Sie unter Umweltplakette kaufen.
Praktische Tipps für Autofahrer
Kontrollieren Sie vor jeder Fahrt in eine unbekannte Stadt, ob dort eine Umweltzone eingerichtet ist und ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette trägt. Gerade bei Leihfahrzeugen, Zweitwagen oder nach einem Fahrzeugwechsel wird das oft übersehen. Auch bei einer nachgerüsteten Abgasreinigung sollte die Eintragung in den Fahrzeugpapieren geprüft werden, damit die richtige Einstufung vorliegt.
Bewahren Sie die Unterlagen zum Fahrzeug gut auf, insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort steht in Feld 14.1 die wichtige Emissionsschlüsselnummer. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge nutzen, empfiehlt sich eine separate Prüfung für jedes Auto, denn die Plakette ist fahrzeuggebunden und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wer regelmäßig unterwegs ist, sollte zudem den allgemeinen Überblick über die Zonen behalten, etwa über Umweltzonen.
Häufige Fragen
Welche Plakette brauche ich in deutschen Umweltzonen?
In allen aktuellen deutschen Umweltzonen benötigen Sie die grüne Feinstaubplakette, also die Schadstoffgruppe 4. Andere Plaketten reichen dort nicht aus.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne gültige Plakette?
Für das Fahren ohne gültige Plakette in einer Umweltzone beträgt das Bußgeld 100 Euro. Maßgeblich ist, dass Ihr Fahrzeug die erforderliche grüne Plakette hat und diese korrekt angebracht ist.
Wo finde ich die Emissionsschlüsselnummer meines Fahrzeugs?
Die Emissionsschlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Anhand dieser Angabe lässt sich die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs bestimmen.