Partikelfilter nachrüsten: lohnt sich die grüne Plakette?

Partikelfilter nachrüsten: lohnt sich die grüne Plakette?

Wer mit einem älteren Diesel in deutsche Umweltzonen fahren möchte, stößt schnell auf die Frage, ob sich das Nachrüsten eines Partikelfilters lohnt. Der Grund ist einfach: In allen aktuellen deutschen Umweltzonen ist die grüne Feinstaubplakette erforderlich. Sie gehört zur Schadstoffgruppe 4 und ist fahrzeuggebunden sowie unbefristet gültig. Ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, hängt von der Emissionsklasse und den technischen Nachweisen ab.

Was die grüne Plakette voraussetzt

Die Plakette richtet sich nach der Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs. Es gibt vier Gruppen, wobei nur die grüne Plakette zur Einfahrt in aktuelle Umweltzonen berechtigt. Benziner mit geregeltem Katalysator, also Fahrzeuge ab Euro 1 und besser, erhalten die grüne Plakette. Bei Dieselfahrzeugen ist die Einordnung strenger. Hier gilt: Diesel ab Euro 4 erhalten die grüne Plakette, ebenso Diesel der Euro 3, wenn ein anerkannter Partikelfilter nachgerüstet wurde.

Die entscheidende Information finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Dort steht die Emissionsschlüsselnummer, die für die Einstufung maßgeblich ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette bekommen kann, hilft ein Blick in die Fahrzeugpapiere oder in die vorhandenen Angaben des Herstellers beziehungsweise des Nachrüstsystems.

Wann sich das Nachrüsten eines Partikelfilters lohnen kann

Ein Partikelfilter kann sich vor allem dann lohnen, wenn Sie einen technisch passenden Diesel länger nutzen möchten und regelmäßig in Umweltzonen fahren. Ohne gültige Plakette droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 100 Euro. Wer sein Fahrzeug oft in Städten bewegt, kann mit einer Nachrüstung also vermeiden, auf Alternativen angewiesen zu sein.

Ob sich die Investition rechnet, hängt von mehreren Punkten ab. Entscheidend sind das Alter des Fahrzeugs, der allgemeine Zustand, die erwartete Restnutzung und die Frage, ob Ihr Modell durch die Nachrüstung tatsächlich die grüne Plakette erhält. Nicht jedes Fahrzeug ist dafür geeignet. In manchen Fällen ist die Nachrüstung technisch möglich, aber wirtschaftlich kaum sinnvoll, etwa wenn die verbleibende Nutzungsdauer gering ist oder die Kosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert hoch ausfallen.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass die grüne Plakette zwar unbefristet gültig ist, aber an das Fahrzeug gebunden bleibt. Das heißt: Hat Ihr Diesel die Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Plakette grundsätzlich gültig, solange sie zum Fahrzeug gehört. Bei einem späteren Halterwechsel oder einer Ummeldung bleibt die Einordnung des Fahrzeugs grundsätzlich bestehen, die Plakette selbst ist jedoch nicht übertragbar.

Welche Fahrzeuge nachrüstbar sind

Ob ein Partikelfilter nachgerüstet werden kann, ist eine technische Frage. Vor allem bei Dieseln der Euro 3 ist eine Nachrüstung unter Umständen möglich, wenn ein zugelassenes System verwendet wird und das Fahrzeug die weiteren Anforderungen erfüllt. Ziel ist, die Emissionen so zu senken, dass die Einstufung für die grüne Plakette erreicht wird.

Wichtig ist, dass Sie sich nicht allein auf allgemeine Aussagen verlassen. Maßgeblich sind die technischen Unterlagen des Nachrüstsatzes, die Fahrzeugdaten und die Eintragung beziehungsweise Bestätigung für die Zulassung. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die grüne Plakette ausgegeben werden. Ohne diese Nachweise ist eine Nachrüstung für die Umweltzone nicht ausreichend.

  • Prüfen Sie die Emissionsklasse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Vergleichen Sie, ob für Ihr Modell ein anerkannter Partikelfilter verfügbar ist.
  • Lassen Sie klären, ob das Fahrzeug nach der Nachrüstung die grüne Plakette erhält.
  • Bewahren Sie die Unterlagen zum Nachweis gut auf.

Wie Sie die richtige Plakette erhalten

Die grüne Plakette wird auf Basis der Fahrzeugdaten zugeteilt. Die Datenquelle für die Zonen ist das Umweltbundesamt, die maßgebliche Regelung vor Ort ist jedoch immer die jeweilige kommunale Verordnung. Das bedeutet: Zwar sind die Umweltzonen bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen gekennzeichnet, doch für die konkrete Ausgestaltung sind die lokalen Regeln entscheidend.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nachgerüstet haben, sollten Sie die erforderlichen Nachweise bereithalten und die Plakette korrekt anbringen. Die Plakette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe sitzen. Nur so ist sie bei einer Kontrolle erkennbar. Für weitere Informationen zu den Grundlagen der Plakettenkategorien finden Sie auch den Überblick unter Feinstaubplakette und zur Einstufung der grünen Plakette unter grüne Plakette.

Wann sich Alternativen eher anbieten

Es gibt Fälle, in denen die Nachrüstung eines Partikelfilters nicht die beste Lösung ist. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug technisch nicht geeignet ist, wenn die Nachrüstung unverhältnismäßig teuer wird oder wenn Sie nur selten in Umweltzonen unterwegs sind. Dann kann es sinnvoller sein, Fahrten anders zu planen oder grundsätzlich zu prüfen, welches Fahrzeug für Ihre Nutzung besser passt.

Wenn Sie häufig in unterschiedlichen Städten fahren, lohnt sich außerdem ein Blick auf die allgemeinen Regeln zu Umweltzonen und Plaketten. Einen kompakten Einstieg finden Sie unter Umweltzonen. Dort sehen Sie, wie das System grundsätzlich aufgebaut ist und warum in aktuellen Umweltzonen die grüne Plakette erforderlich bleibt.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit einem nachgerüsteten Partikelfilter automatisch die grüne Plakette?

Nicht automatisch. Der Partikelfilter muss für Ihr Fahrzeug geeignet und anerkannt sein. Erst wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Fahrzeug die grüne Plakette erhalten.

Wo finde ich die wichtige Emissionsschlüsselnummer?

Die Emissionsschlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Dort können Sie die für die Einstufung relevanten Angaben Ihres Fahrzeugs ablesen.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Plakette in eine Umweltzone fahre?

Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Deshalb sollten Sie vor der Fahrt prüfen, ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette hat und diese korrekt angebracht ist.

Anzeige

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Verbindlich ist stets die jeweilige kommunale Verordnung der Umweltzone.