Umweltzone Offenbach

Aktive Umweltzone grüne Plakette grüne Plakette Pflicht seit 01.01.2015 Hessen

Geltungsbereich der Umweltzone Offenbach. Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Stand 2026-06-23.

In Offenbach gilt die Umweltzone für alle Fahrzeuge, die in den betroffenen Bereich einfahren möchten. Erlaubt ist dort nur die grüne Feinstaubplakette, also Schadstoffgruppe 4. Das gilt auch für auswärtige und ausländische Fahrzeuge.

Ob Ihr Auto die Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit dem Plakette-Rechner prüfen. Ohne gültige Plakette droht ein Bußgeld von 100 Euro. Maßgeblich sind die Vorgaben der kommunalen Verordnung.

Darf ich in die Umweltzone Offenbach?

Prüfen Sie in Sekunden, ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette erhält.

oder

Ausnahmen

Für einzelne Fahrzeuge und Personengruppen kann es Ausnahmegenehmigungen geben (zum Beispiel für bestimmte Oldtimer mit H-Kennzeichen, Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung oder gewerbliche Sonderfälle). Ausnahmen regelt die zuständige Kommune; ein Antrag ist meist bei der Stadt oder dem Straßenverkehrsamt zu stellen.

Bußgeld

Das Fahren ohne gültige Plakette in einer Umweltzone wird bundeseinheitlich mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Mehr dazu im Ratgeber Bußgeld Umweltzone.

Häufige Fragen zur Umweltzone Offenbach

Welche Plakette brauche ich in der Umweltzone Offenbach?

Für die Umweltzone Offenbach benötigen Sie die grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4). Mit gelber oder roter Plakette dürfen Sie nicht einfahren.

Gilt die Umweltzone Offenbach auch für auswärtige und ausländische Fahrzeuge?

Ja. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Wohnort und auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Was kostet das Fahren ohne Plakette in Offenbach?

Wer ohne gültige Plakette in die Umweltzone fährt, zahlt ein Bußgeld von 100 Euro. Die Plakette selbst ist deutlich günstiger und unbefristet gültig.

Woher weiß ich, ob mein Auto die grüne Plakette bekommt?

Nutzen Sie den kostenlosen Plakette-Rechner: Geben Sie Kraftstoff und Euronorm oder die Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein (Feld 14.1) ein.

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