Umweltzone Neu-Ulm (aufgehoben)

Aufgehoben am 04.06.2024 Bayern

Geltungsbereich der Umweltzone Neu-Ulm. Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Stand 2026-06-23.

Die ehemalige Umweltzone in Neu-Ulm in Bayern wurde aufgehoben. Für das Befahren des Stadtgebiets ist deshalb keine Feinstaubplakette mehr erforderlich. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Kommune, die die Umweltzone aufgehoben hat.

Bitte beachten Sie, dass in vielen anderen deutschen Städten weiterhin Umweltzonen gelten und dort in der Regel die grüne Feinstaubplakette erforderlich ist. Prüfen Sie vor der Fahrt am besten die nächstgelegenen aktiven Umweltzonen, damit es nicht zu unnötigen Bußgeldern kommt. Die Angaben in Umweltzonen beruhen auf den Informationen des Umweltbundesamts.

Häufige Fragen zur Umweltzone Neu-Ulm

Gibt es in Neu-Ulm noch eine Umweltzone?

Nein. Die Umweltzone Neu-Ulm wurde am 04.06.2024 aufgehoben. Sie benötigen hier keine Feinstaubplakette mehr.

Brauche ich in Neu-Ulm noch eine Feinstaubplakette?

Für die ehemalige Umweltzone Neu-Ulm ist keine Plakette mehr erforderlich. In vielen anderen Städten gelten jedoch weiterhin Umweltzonen.

Wo gilt in der Nähe noch eine Umweltzone?

In der Umgebung gibt es weiterhin aktive Umweltzonen. Eine Übersicht der nächstgelegenen Zonen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Weitere Umweltzonen in Bayern

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