Umweltzone Bremen

Aktive Umweltzone grüne Plakette grüne Plakette Pflicht seit 01.07.2011 Bremen

Geltungsbereich der Umweltzone Bremen. Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Stand 2026-06-23.

In der Umweltzone Bremen ist die grüne Feinstaubplakette Pflicht. Sie gilt für alle Fahrzeuge, die in das Gebiet einfahren, also auch für auswärtige und ausländische Fahrzeuge. Maßgeblich sind die Vorgaben der kommunalen Verordnung.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Auto in die Umweltzone einfahren darf, können Sie den Plakette-Rechner nutzen. Ohne gültige Plakette kann ein Bußgeld von 100 Euro fällig werden. Die aktuellen Informationen beruhen auf Angaben des Umweltbundesamts.

Darf ich in die Umweltzone Bremen?

Prüfen Sie in Sekunden, ob Ihr Fahrzeug die grüne Plakette erhält.

oder

Ausnahmen

Für einzelne Fahrzeuge und Personengruppen kann es Ausnahmegenehmigungen geben (zum Beispiel für bestimmte Oldtimer mit H-Kennzeichen, Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung oder gewerbliche Sonderfälle). Ausnahmen regelt die zuständige Kommune; ein Antrag ist meist bei der Stadt oder dem Straßenverkehrsamt zu stellen.

Bußgeld

Das Fahren ohne gültige Plakette in einer Umweltzone wird bundeseinheitlich mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Mehr dazu im Ratgeber Bußgeld Umweltzone.

Häufige Fragen zur Umweltzone Bremen

Welche Plakette brauche ich in der Umweltzone Bremen?

Für die Umweltzone Bremen benötigen Sie die grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4). Mit gelber oder roter Plakette dürfen Sie nicht einfahren.

Gilt die Umweltzone Bremen auch für auswärtige und ausländische Fahrzeuge?

Ja. Die Plakettenpflicht gilt unabhängig vom Wohnort und auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Was kostet das Fahren ohne Plakette in Bremen?

Wer ohne gültige Plakette in die Umweltzone fährt, zahlt ein Bußgeld von 100 Euro. Die Plakette selbst ist deutlich günstiger und unbefristet gültig.

Woher weiß ich, ob mein Auto die grüne Plakette bekommt?

Nutzen Sie den kostenlosen Plakette-Rechner: Geben Sie Kraftstoff und Euronorm oder die Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein (Feld 14.1) ein.

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