Wenn Sie Ihre Feinstaubplakette verloren haben oder die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs getauscht wurde, stellt sich schnell die Frage, ob Sie eine neue Plakette brauchen. Die kurze Antwort lautet: Ja, in beiden Fällen ist meist eine neue Plakette erforderlich. Die grüne Feinstaubplakette ist fahrzeuggebunden und dauerhaft gültig, aber nur so lange, wie sie am richtigen Fahrzeug und an der richtigen Scheibe angebracht bleibt.
In deutschen Umweltzonen gilt aktuell die grüne Feinstaubplakette, also die Schadstoffgruppe 4. Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro. Deshalb lohnt es sich, im Fall eines Verlusts oder nach einer Reparatur der Windschutzscheibe schnell zu prüfen, ob Ersatz nötig ist. Die maßgebliche Grundlage ist dabei immer die jeweilige kommunale Verordnung, die Daten zu den Zonen stammen vom Umweltbundesamt.
Wann Sie nach Verlust oder Scheibentausch eine neue Plakette brauchen
Die Feinstaubplakette wird auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt und bleibt unbefristet gültig, solange sie lesbar und korrekt angebracht ist. Geht die Plakette verloren, ist sie nicht mehr vorhanden und kann daher bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden. Nach einem Scheibentausch gilt dasselbe, denn die Plakette lässt sich in der Regel nicht wiederverwenden. Sie haftet an der alten Scheibe und wird beim Austausch meist zerstört oder beschädigt.
Auch wenn das Fahrzeug weiterhin die Voraussetzungen für die grüne Plakette erfüllt, brauchen Sie in diesen Fällen eine neue Plakette für die aktuelle Windschutzscheibe. Entscheidend ist nicht nur die Emissionsklasse des Fahrzeugs, sondern auch, dass die Plakette tatsächlich am Fahrzeug angebracht ist.
Welche Fahrzeuge überhaupt die grüne Plakette bekommen
In Deutschland gibt es vier Schadstoffgruppen. Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plakette, Schadstoffgruppe 2 die rote, Schadstoffgruppe 3 die gelbe und Schadstoffgruppe 4 die grüne Plakette. Für alle aktuellen Umweltzonen ist die grüne Plakette erforderlich.
Benziner mit geregeltem Katalysator, also Fahrzeuge ab Euro 1 und besser, erhalten die grüne Plakette. Diesel bekommen die grüne Plakette ab Euro 4 oder bereits ab Euro 3, wenn ein Partikelfilter vorhanden ist. Die Emissionsschlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Diese Angabe ist wichtig, wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Fahrzeug grundsätzlich berechtigt ist.
Wenn Sie unsicher sind, welche Plakette für Ihr Fahrzeug infrage kommt, hilft Ihnen unsere Übersicht welche Plakette. Dort können Sie die Einordnung nach Fahrzeugtyp und Schadstoffgruppe besser nachvollziehen.
So gehen Sie nach einem Verlust der Plakette vor
Ist die Plakette verloren gegangen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie noch die Fahrzeugdaten und idealerweise die ursprüngliche Zuordnung haben. Für eine neue Plakette benötigen Sie die Angaben zum Fahrzeug, insbesondere die Emissionsschlüsselnummer. Diese steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Die neue Plakette muss wieder gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden, damit sie bei einer Kontrolle erkennbar ist.
Wichtig ist, dass Sie nicht einfach irgendeine alte Plakette verwenden. Die Plakette muss zum Fahrzeug passen. Eine grüne Plakette ist zwar unbefristet gültig, aber nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt wurde. Wenn die ursprüngliche Plakette weg ist, brauchen Sie Ersatz.
- Fahrzeugdaten prüfen, vor allem Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Ermitteln, welche Plakette zum Fahrzeug gehört
- Ersatzplakette besorgen und korrekt anbringen
- Vor Fahrten in Umweltzonen kontrollieren, ob die Plakette vorhanden ist
Was nach einem Scheibentausch zu beachten ist
Ein Scheibentausch ist einer der häufigsten Gründe, weshalb eine Umweltplakette ersetzt werden muss. Die alte Plakette lässt sich in der Regel nicht sauber von der alten Scheibe lösen und auch nicht sinnvoll auf die neue Scheibe übertragen. Deshalb wird sie nach dem Tausch meist neu benötigt.
Wenn die Werkstatt die Scheibe ersetzt hat, sollte direkt geprüft werden, ob die Plakette noch vorhanden und lesbar ist. Ist sie beschädigt, stark verschmutzt oder entfernt worden, empfiehlt sich eine neue Plakette. Gerade vor Fahrten in Umweltzonen ist es sinnvoll, das rechtzeitig zu erledigen, damit es bei Kontrollen keine Probleme gibt. Für den Kauf einer Ersatzplakette können Sie auch unsere Seite zur Umweltplakette kaufen nutzen.
Bußgeld vermeiden und die Plakette richtig anbringen
Ohne gültige Plakette in einer Umweltzone zu fahren, kostet 100 Euro. Deshalb reicht es nicht, dass das Fahrzeug grundsätzlich berechtigt ist. Die Plakette muss vorhanden, lesbar und korrekt am Fahrzeug angebracht sein. Am besten bringen Sie sie von innen an der Windschutzscheibe an, gut sichtbar im vorgesehenen Bereich.
Gerade nach einem Scheibentausch sollten Sie darauf achten, dass die neue Plakette sauber haftet und nicht durch Folien, Schmutz oder Beschädigungen beeinträchtigt wird. Wenn Sie regelmäßig in Umweltzonen unterwegs sind, empfiehlt es sich außerdem, die Plakette bei Inspektionen oder Werkstattbesuchen kurz mitzuprüfen.
Die aktuelle Übersicht der Umweltzonen finden Sie auf unserer Seite Umweltzonen. Dort sehen Sie auch, dass die Daten auf den Informationen des Umweltbundesamts beruhen. Für die Frage, ob und wo eine Zone gilt, bleibt jedoch immer die kommunale Verordnung maßgeblich.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei Verlust der alten Plakette einfach eine neue?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine neue Plakette besorgen. Dafür brauchen Sie die Fahrzeugdaten, insbesondere die Emissionsschlüsselnummer aus Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Muss ich nach einem Scheibentausch immer eine neue Plakette kaufen?
In der Regel ja, denn die Plakette ist fahrzeuggebunden und haftet an der Windschutzscheibe. Wird die Scheibe getauscht, kann die alte Plakette meist nicht weiterverwendet werden.
Welche Plakette brauche ich für Umweltzonen?
Für alle aktuellen deutschen Umweltzonen ist die grüne Feinstaubplakette erforderlich, also Schadstoffgruppe 4. Benziner mit geregeltem Katalysator ab Euro 1 und Diesel ab Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter erhalten diese Plakette.